- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Kampagnen-Konferenz
Die Aktionskonferenz der Kampagne Schlussverkauf Bildung in Oer-Erkenschwick im Ruhrgebiet steht an!
Es ist überall das gleiche: Professuren werden gestrichen, für Unigebäude besteht Betretungsgefahr, was wiederum für Raummangel sorgt und Bildungsungerechtigkeit besiegt das BAföG auch nicht. Schüler*innen lernen im “Digitalisierungsland Deutschland” noch immer ohne Internet in der Schule und gehen in der Schule möglichst nicht aufs Klo. Wie auch wenn die Toilette auf dem eigenen Flur sowieso gesperrt ist, weil sie seit Ewigkeiten repariert werden müsste. Das wollen wir nicht weiter hinnehmen!
All diese Probleme lassen sich schließlich auf eins zurückzuführen: Bildung wird kaputt gespart! Jedes Jahr sehen wir in den Haushalten weniger finanzielle Mittel die für Bildung eingeplant werden. Teilweise durch explizite Kürzungen aber auch dadurch Stagnation der Mittel in den Haushalten werden die Budgets faktisch gekürzt, immerhin gibt es eine Inflation.
Wir rufen euch auf, gemeinsam mit uns auf die Sparpolitik in der Bildung aufmerksam zu machen und gemeinsam dafür zu kämpfen, dass diese Sparpolitik ein Ende findet!
Die Veranstaltung findet im SBZ (Salvador-Allende-Haus) in Oer-Erkenschwick statt, inklusive Vollverpflegung und Unterkunft.
Programm
Teilnahmebeiträge
Die Veranstaltung findet im SBZ (Salvador-Allende-Haus) in Oer-Erkenschwick statt, inklusive Vollverpflegung und Unterkunft.
Schüler*innen und Auszubildende: 15 €
Solidarabschlag von Studierendenschaften pro Teilnehmer*in: 30 € (Mitglieder beim fzs: 15 €)
Berufstätige (Pädagog*innen, Post-Docs, Lehrer*innen): 30 €
Die Teilnahmebeiträge brauchen wir, um die Veranstaltung finanziell stemmen zu können. Wir freuen uns tatsächlich, wenn finanzstarke Organisation mehr Mittel beisteuern. Es besteht die Möglichkeit Spenden zu leisten. Wer sich die Beiträge nicht leisten kann, möge einen Befreiungs- oder Reduktionsantrag stellen. Wer prekär beschäftigt ist, kann zum Beispiel beantragen, den reduzierten Satz für Schüler*innen oder Auszubildende zu zahlen. Befreiungs- oder Reduktionsanträge sind auch für Studierendenschaften bzw. ihre Mitglieder (aka Studierende) möglich.
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